Aufgaben und Funktion des inneren Blitzschutzes
Der innere Blitzschutz hat die Aufgabe, gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu schützenden
baulichen Anlage zu vermeiden. Funkenbildung kann vor allem dann entstehen, wenn auf Grund
eines vom Blitzstrom durchflossenen Leiters (Ableitung) hohe Potentialunterschiede zu metallischen
oder elektrisch betriebenen Anlageteilen entstehen. Um Schäden innerhalb der zu schützenden Objekte
zu vermeiden, ist ein Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN V VDE V 0185 Teil 3: 2002-11 erforderlich.
Hierzu müssen die folgenden Anlageteile mit dem Potentialausgleich verbunden werden:
1. Planung des Blitzschutz-Potentialausgleichs
Der Potentialausgleich sollte im Kellergeschoss oder auf Erdniveau installiert werden. Dabei müssen
die Leitungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik über Blitzstromableiter Typ 1
(Anforderungsklasse B) an den Potentialausgleich angeschlossen werden. Die Ableiter müssen so nah
wie möglich am Eintritt der Leitungen in die bauliche Anlage mit dem Potentialausgleich verbunden werden.
Der Anschluss der Überspannungsableiter muss entsprechend der DIN V VDE V0100-534 erfolgen.
Überspannungsschutz
Mit Blitzschutzzonen Überspannung stufenweise reduzieren
Als sinnvoll und wirkungsvoll hat sich das Blitzschutzzonen-Konzept erwiesen, das in der internationalen
Norm IEC 62305-4 (DIN V VDE V 0185 Teil 4) beschrieben wird. Grundlage dieses Konzeptes ist das Prinzip,
Überspannungen stufenweise auf einen ungefährlichen Pegel zu reduzieren, bevor diese das Endgerät
erreichen und dort Schaden anrichten können. Um dies zu erreichen wird das gesamte Energienetz eines
Gebäudes in Blitzschutzzonen (LPZ= Lightning Protection Zone) unterteilt. An jedem Übergang von
einer Zone zur anderen wird zum Potentialausgleich ein Überspannungsableiter installiert, abgestuft nach
der jeweils benötigten Anforderungsklasse.


Paul Hofmann GmbH | Steinstraße 19 | D-73037 Göppingen | Tel +49 (0) 7161 - 8 33 80 | Fax +49 (0) 7161 - 8 33 32 | info(at)phgroup.de