
Blitzschutz
Ihr Haus rundrum gesichert - innen und außen
Grundlagen des äußeren Blitzschutzes
Vor Beginn der Planung eines Blitzschutz-Systems muss das zu schützende Objekt in eine von vier Blitzschutzklassen eingeordnet werden. Dabei ist der Wirkungsgrad in der Blitzschutzklasse I mit 99 Prozent am höchsten und in der Blitzschutzklasse IV mit 84 Prozent am niedrigsten definiert.
Die erforderliche Blitzschutzklasse wird durch Abschätzen des Schadensrisikos nach DIN V VDE V 0185-2 ermittelt, soweit diese nicht durch Vorschriften festgelegt wurde.
Blitzschutzklasse | Blitzstromscheitelwert min. | Blitzstromscheitelwert max. | Wirkungsgrad |
I | 2,9 kA | 200 kA | 99% |
II | 5,4 kA | 150 kA | 97% |
III | 10.1 kA | 100 kA | 91% |
IV | 15,7 kA | 100 kA | 84% |
Weitere Information erhalten Sie unter www.vds.de oder über unsere Service-Hotline
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werde, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen sowie Messen des Blitzschutzsystems.
Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.
Blitzschutzklasse |
Intervall zwischen den vollständigen Prüfungen |
Intervall zwischen den Sichtprüfungen von baulichen Anlagen |
I und II | 2 Jahre | 1 Jahr |
III und IV | 4 Jahre | 2 Jahre |